Worum geht’s?
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 30. September 2026 klargestellt, dass Arbeitgeber Mindestlohnempfänger nicht systematisch von Sonderzahlungen ausschließen dürfen. Der Fall betraf eine Servicekraft, die im Gegensatz zu ihren Kollegen nur eine reduzierte Inflationsausgleichsprämie erhielt. Das Gericht bestätigt damit: Solche Zusatzzahlungen sind unabhängig vom Grundgehalt zu gewähren, wenn sie anderen Mitarbeitern zustehen.
Hintergrund & Einordnung
Im deutschen Arbeitsrecht verankert ist der Grundsatz der Gleichbehandlung. Er verpflichtet Arbeitgeber, alle Beschäftigten fair zu behandeln, sofern sachliche Gründe für unterschiedliche Regelungen nicht bestehen. Diese Pflicht gilt auch bei freiwilligen Leistungen wie Prämien zum Inflationsausgleich.
Bei Mindestlohnempfängern ist das gesetzliche Mindestlohn-Entgelt das zwingend geschuldete Grundgehalt. Nach dem Arbeitsrecht dürfen Sonderzahlungen nicht auf diesen Betrag angerechnet werden. Stattdessen werden sie zusätzlich gewährt. Das Urteil klärt auf, dass diese Unterscheidung auch in der Praxis konsequent eingehalten werden muss.
Was bedeutet das?
- Arbeitgeber müssen ihre Lohnstrukturen überprüfen und sicherstellen, dass Mindestlohnempfänger bei freiwilligen Zahlungen nicht benachteiligt werden.
- Inflationsausgleichsprämien und ähnliche Sonderzahlungen gelten nach dem Urteil nicht als Erfüllung der Mindestlohnverpflichtung, sondern als zusätzliche Leistungen.
- Bestehende Vertragsklauseln könnten rechtlich fragwürdig werden, wenn sie eine reduzierte oder ausgeschlossene Sonderzahlung für niedrig entlohnte Beschäftigte vorsehen.
- Das Urteil ist eine erste umfassende Bewertung, wie der seit 2015 geltende Mindestlohn in solchen Situationen praktisch auszulegen ist.
Quellen
Urteil – Bundesarbeitsgericht bekräftigt Gleichbehandlung von Mindestlohnempfängern bei Sonderzahlungen (Deutschlandfunk)
Urteil – Bundesarbeitsgericht bekräftigt Gleichbehandlung von Mindestlohnempfängern bei Sonderzahlungen (Deutschlandfunk)
BAG-Urteil: Inflationsprämie und Gleichbehandlung von Mindestlohnempfängern (Handwerksblatt)
Die Anrechnung von Sonderzahlungen, Mindestlohn und Nachweis der Arbeitszeit (Arbeitsrecht Siegen)
Dieser Artikel wurde mit KI erstellt und basiert auf den angegebenen Quellen sowie den Trainingsdaten des Sprachmodells.
