Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber Beschäftigte mit gesetzlichem Mindestlohn nicht von freiwilligen Sonderzahlungen wie Inflationsausgleichsprämien ausschließen dürfen. Das Urteil vom 30. September 2026 bekräftigt den Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht.
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