Berlin und Bund streiten um Vergesellschaftung von Wohnungen

Zwischen Vergesellschaftung und Eigentumsschutz: In Berlin wird über die Zukunft großer Wohnungsbestände gestritten. Während das Land mögliche Modelle prüft, stehen zugleich bundesrechtliche Einschränkungen und die bislang unerprobte Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes zur Debatte.

In Berlin wird intensiv über die mögliche Vergesellschaftung von Wohnimmobilien debattiert. Während die Berliner Regierung diesen Weg prüft, erwägt der Bund ein Gesetz, das solche Maßnahmen einschränken könnte. Die rechtliche Lage bleibt umstritten, da Artikel 15 des Grundgesetzes bislang nie angewendet wurde.

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