In Berlin wird intensiv über die mögliche Vergesellschaftung von Wohnimmobilien debattiert. Während die Berliner Regierung diesen Weg prüft, erwägt der Bund ein Gesetz, das solche Maßnahmen einschränken könnte. Die rechtliche Lage bleibt umstritten, da Artikel 15 des Grundgesetzes bislang nie angewendet wurde.
weiter lesen- Home
- Wohnraumpolitik